§ 6 Mitgliedsbeiträge

  1. Mitgliedsbeiträge werden von Mitgliedern oder Ehrenmitgliedern nicht erhoben.  Mitgliedern bleibt es frei, den Verein mit Spenden oder auch im Sinne der Fördermitgliedschaft zu unterstützen.
  2. Fördermitglieder unterstützen den Verein nach ihren Möglichkeiten durch jährliche Beiträge oder Sachspenden.
  3. Mitgliedsbeiträge juristischer Personen können durch Spenden, Übernahme von Zahlungsverpflichtungen (Versicherungsleistungen) oder regelmäßige Beiträge erbracht werden.