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- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen, sofern die vorhandenen Mittel dazu ausreichen. Für nicht erstattete nachgewiesene Auslagen können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.