§ 17 Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

  1. Bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Diakonie-Sozialstation Dom/Schloss gGmbH, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
  2. Bei Wegfall der Gemeinnützigkeit durch Entzug oder Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins ist eine Satzungsänderung erforderlich.