- Bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Diakonie-Sozialstation Dom/Schloss gGmbH, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
- Bei Wegfall der Gemeinnützigkeit durch Entzug oder Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins ist eine Satzungsänderung erforderlich.