§ 11 Die Mitgliederversammlung

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, auch Ehrenmitglieder, eine Stimme.
  2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 
    1. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
    2. Entlastung des Vorstandes,
    3. Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages, 
    4. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
    5. Entgegennahme von Informationen zu neuen Mitgliedschaften,
    6. Bestätigung des Entzuges von Mitgliedschaften durch den Vorstand,
    7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
    8. Ernennung von Ehrenmitgliedern.