§ 10 Beschlussfassung des Vorstands

  1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. oder vom 2. Vorsitzenden schriftlich (auch per E-Mail) oder fernmündlich einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. 
  2. Eine vorläufige Tagesordnung ist vorab mitzuteilen. 
  3. Die Vorstandssitzung wird vom 1. Vorsitzenden und in seiner Abwesenheit vom 2. Vorsitzenden geleitet. Sollten beide verhindert sein, wird der Leiter der Vorstandssitzung zu Beginn der Sitzung aus dem Kreis der Anwesenden mehrheitlich gewählt.
  4. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. 
  5. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren und vom Sitzungsleiter und Protokollanten zu unterschreiben. 
  6. Ein Vorstandsbeschluss kann auch fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung schriftlich oder per E-Mail erklären.